Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Das Ausbildungsangebot der Hundeschule umfasst Einzelstunden, Gruppentraining und verschiedene Workshops und Veranstaltungen für Hund und Halter. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten, es sei denn, es ist eine abweichende Dauer in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben.
Pro Monat enthält ein Gruppentraining 4 Stunden, bei den Welpen, Junghunde- und BHP-Kursen finden diese wöchentlich statt. Das Dummytraining findet wöchentlich mit einer Dauer von 2 Stunden statt, so dass es den Teilnehmern frei bleibt, an welchen 2 der 4 Trainingstermine im Monat sie teilnehmen.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von Erziehungskursen und Workshops hängt im Wesentlichen von der (Mit-)Arbeit des (Hunde)halters ab.
2. Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme am Training der Hundeschule erfolgt grundsätzlich schriftlich (per email) unter Verwendung des Anmeldeformulars. Damit kommt der Vertrag mit der Hundeschule verbindlich zustande.
Bei Workshops gilt eine Anmeldung erst dann als verbindlich, wenn die Zahlung im Vorfeld geleistet wurde und eine entsprechende Anmeldebestätigung durch die Hundeschule erfolgt ist.
3. Fälligkeit der Zahlungen
Das Entgelt wird beim Gruppentraining zu Beginn der ersten Trainingseinheit am Monatsanfang im Voraus für den ganzen Monat fällig und beim Einzeltraining zu Beginn des Trainings.
Kosten Gruppentraining: 50,00 € pro Monat
Kosten Einzeltraining: 50,00 € pro 60 Min. (ggfs. zzgl. Entfernungspauschale von 0,30 €/km – bitte im Vorfeld abklären)
Kosten Workshops: individuell
4. Vertragslaufzeit/Kündigung/Rücktritt
Die Vertragslaufzeit des Gruppentrainings beginnt zum Ersten des Kalendermonats und beträgt 1 Monat. Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, die Kündigung hat schriftlich/per email zu erfolgen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend nach seinem Ablauf um einen weiteren Monat.
Telefonisch vereinbarte Termine für Einzelstunden und Verhaltensanalysen gelten als bindender Vertragsabschluss und müssen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine Absage durch den Teilnehmer in diesem Zeitrahmen, wird die Trainingsstunde in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Hundeschule kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich ein Teilnehmer vertrags- oder tierschutzwidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer gefährdet werden. Teilnehmern, die aufgrund ihres Verhaltens vom Training ausgeschlossen werden, wird die Kursgebühr nicht erstattet. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer aus eigenen Gründen den Kurs abbricht.
Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl eines Workshops nicht erreicht wird.
Pro Monat enthält ein Gruppentraining 4 Stunden. Wird eine Stunde davon seitens der Hundeschule abgesagt, erfolgt eine anteilsmäßige Rückzahlung des Monatsbeitrags oder es wird ein Ersatztermin angeboten. Ortswechsel behält sich der Trainer vor.
Bei Nichtteilnahme am Gruppentraining erfolgt keine Rückerstattung, der volle Monatsbeitrag ist zu entrichten.
5. Haftung
Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Personen,- Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen oder die durch teilnehmende Hunde, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Jeder Teilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden, die sein Hund verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muß vorhanden sein und ist in Kopie der Anmeldung beizulegen. Liegt keine Versicherung vor, so ist der Besitzer verpflichtet, für Schäden – ob Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, die von ihm oder seinem Hund verursacht wurden, zu haften.
6. Impfung, Krankheit, Läufigkeit
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur gesunde Hunde, die kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellen, am Training teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfpasses die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren (bei Welpen altersangemessen). Der Impfausweis ist zu Beginn der ersten Trainingseinheit vorzulegen.
Läufige Hündinnen dürfen nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule am Gruppentraining teilnehmen , sind aber bei den Workshops nur nach vorheriger Genehmigung durch die Hundeschule zugelassen.
7. Film- und Tonaufnahmen/Unterlagen
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur unentgeltlichen Verwendung und Veröffentlichung von Film-, Foto- und Tonaufnahmen seines Hundes und sich, welche während eines Trainings oder einer Veranstaltung erstellt wurden.
Private Ton- und Bildaufnahmen der Trainingsstunden und Seminare durch Teilnehmer oder Begleitpersonen sind durch die Hundeschule zu genehmigen.
Die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen auf externen Webseiten inkl. Social Media wie Facebook, Instagram, etc. ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Hundeschule gestattet.
Unterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder werden oder im Widerspruch stehen, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder im Widerspruch stehende Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
Mündliche Abmachungen, die diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, müssen schriftlich bestätigt werden.
Gerichtsstand ist 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Stand 01/2022